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22 -November -2024 - 08:15

1.Mannschaft

Datum Sa, 23. Nov. 2024 Beginn 14.00
FSV 1928 Gräfinau-Angestedt
FSV
SV Schmölln 1913
SV Schmölln
-:-

2.Mannschaft

Datum Sa, 23. Nov. 2024 Beginn 15.00
FSV Ronneburg
Ronneburg
SV Schmölln 1913 II
Schmölln II
-:-

A-Junioren

Datum So, 09. Mär. 2025 Beginn 10.30
RSV Altenburg
RSV Altenburg
SG SV Schmölln 1913
SG Schmölln
-:-

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Dringend! - Bundesfreiwilligendienst auf dem Sportplatz

Engagierte Bürger gesucht für den Bundesfreiwilligendienst

Weiterhin besteht die Möglichkeit sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Einrichtungen der Stadt Schmölln zu engagieren.

Ganz besonders - und dringend - würden wir uns freuen, wenn Ihr Interesse daran habt, unser Sportplatzgelände in Schuss zu halten. Durch abwechslungsreiche Tätigkeiten (Innen- und Außenbereich) wird es nicht langweilig und Ihr Engagement wird mit einem monatlichen Taschengeld entlohnt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die wöchentliche Arbeitszeit ist frei wählbar zwischen 21 und 30 Wochenstunden. Bei 30 h Wochenarbeitszeit wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 250,00 € gezahlt.

 

JEDER BÜRGER KANN SICH ENGAGIEREN

 

RENTNER: Bürger im Rentenbezug wie Altersrentner, Rente ab 63, Erwerbsunfähigkeitsrentner nach Absprache mit der Rentenversicherung, können im BFD mitarbeiten. Das Taschengeld kann anrechnungsfrei neben der Rente bezogen werden.

 

BÜRGER OHNE EINKOMMEN: Durch den Einsatz im BFD werden Sie auf Grundlage des gezahlten Taschengeldes in der Dienstzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt Sie sind selbst in der Kranken- Renten- Pflege- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und Sie erarbeiten sich Anspruch auf ALG I und weitere Pflichtpunkte für die Rente.

 

BÜRGER MIT BEZUG VON ALG II: Sie können sich neben Ihrem ALG II 200,00 € anrechnungsfrei dazu verdienen. Zusätzlich werden Sie selbst in der Kranken- Renten- Pflege und Arbeitslosenversicherung angemeldet und erarbeiten sich nach der 12monatigen Dienstzeit Anspruch auf ALG I und weitere Pflichtpunkte in für die Rente.

 

BÜRGER MIT BEZUG VON ALG I: Bundesfreiwilligendienst möglich durch „Aussetzen“ des ALG I welches im Anschluss weitergezahlt wird.

 

Eine Wiederholung des Bundesfreiwilligendienstes ist nach 5 Jahren möglich.

 

Auch Bürger der Nachbargemeinden sind herzlich willkommen.

 

Meldet Euch bei Oliver Vincenz unter 0173-9582667 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Wir freuen uns auf Euch!

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